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Broitzem - Geschichte der Siedlergemeinschaft Broitzem



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Siedlergemeinschaft

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Siedlergemeinschaft Broitzem

Historie Siedlergemeinschaft



Broitzem 1899

Broitzem Ladkarte 1899 Quelle: Wikipedia, Stand August 2024, Link zum Originalartikel



Sozialbewegung in der Weimarer Republik
Quelle: Verband Wohneigentum, Stand August 2024, Link zum Originalartikel

Di€žFreie Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V. Sitz Dresden bot ab 1919 den bereits bestehenden
Siedlergemeinschaften Beratung an und unterstützte diejenigen, die an Siedlerstellen interessiert waren,
bei der Bildung von Genossenschaften.

Damit sollten die gesetzlichen Möglichkeiten der Weimarer Zeit ausgeschöpft werden.
Um die Wohnungsnot nach dem ersten Weltkrieg zu lindern, hatte der Reichstag unter anderem die Verordnung
über das Erbbaurecht (1919), das Reichssiedlungsgesetz (1919) und das Reichsheimstättengesetz (1920) erlassen.

Mit der Dritten Notverordnung reagierte man 1931 auf die Notlagen nach der Weltwirtschaftskrise und schuf
die Grundlage für die €žvorstädtische Kleinsiedlung.

Die Anwärter auf diese Kleinsiedlerstellen mussten bestimmte Auflagen erfüllen, vor allen Dingen war das Land zur
Selbstversorgung gedacht: Anbau von Obst und Gemüse und Kleintierhaltung waren Pflicht.

Hierbei benötigten die Siedler Unterstützung beim Hausbau in Gruppenselbsthilfe und fachliche Beratung bei
der Bewirtschaftung der Gärten. Typisch für die damalige Zeit entstanden

Siedlergemeinschaften als Selbsthilfevereine.
 
Ausbau, Vereinnahmung und Zerschlagung

Der erste organisatorische Zusammenschluss Freie Arbeitsgemeinschaft für Kriegersiedlungen e.V. Sitz Dresden
war bereits hier und da über die eigene Region hinaus aktiv, so zum Beispiel in Schleswig-Holstein.

Bis zur Gründung des Siedlerbunds e.V.1935 mit Sitz in Berlin, durchlief der Verein verschiedene Stationen,
unter anderem als Allgemeiner Sächsischer Siedlerverband e.V. Dresden (1923) und Deutscher Siedlerbund e.V.
Sitz Dresden (1933/1935).

Erst von Berlin aus wurde die Arbeit systematisch auf ganz Deutschland ausgeweitet Der Deutsche Siedlerbund
wurde durch das Reichsarbeitsministerium offiziell mit der Betreuung der Kleinsiedler beauftragt.
Wie fast alle Vereine dieser Zeit der Gleichschaltung konnte sich auch dieser Verein nicht
der nationalsozialistischen Ideologie verschließen, auch wenn er seinem Zweck (Betreuung der Siedler)
stets treu blieb. Der Bundesleiter wurde 1942, sein Stellvertreter 1944 seiner Ämter enthoben.

Wiederaufbau in Ost und West

Nach dem Zweiten Weltkrieg herrschte wieder schlimmste Wohnungsnot. In den zerbombten Städten mussten
nicht nur die Einheimischen, sondern auch Ströme von Flüchtlingen und Vertriebenen untergebracht werden.

Der Deutsche Siedlerbund existierte nicht mehr, allerdings blieben viele Gemeinschaften bestehen. Auf dieser Basis
konnte der Verband neu organisiert werden. Ministerialdirigent Wilhelm Gisbertz, der sich seit 1925 als
Leiter des Ressorts für Kleinsiedlungs- und Kleingartenwesen im Reichsarbeitsamt und nach dem Krieg als Leiter der
Siedlungsabteilung im nordrhein-westfälischen Ernährungsministeriums der Anliegen der Siedler angenommen hatte,
wurde 1946 der erste Vorsitzende des sich reorganisierenden Deutschen Siedlerbunds,
zunächst nur für die britische Zone.

Dem Ersten Deutschen Siedlertag am 3. Oktober 1952 in Bonn schlossen sich anderntags die Mitgliederversammlung
der selbständigen Siedlerbände von neun Bundesländern an, die den Deutschen Siedlerbund als €žGesamtverband
deutscher Siedlerbünde gründeten und Gisbertz im Amt bestätigten. Schließlich war 1956 mit dem Beitritt der
letzten westdeutschen Siedlerbände der organisatorische Aufbau vorläufig abgeschlossen. ---



Broitzem Felld

Broitzem Felder  © Bildqelle Klaus Rothkegel



 ...Vereinigung der Siedlerbünde

Nach der politischen Wende von1989 und der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990, in deren Zuge auch die
ursprünglichen Länder in ihren früheren Grenzen wiedererrichtet wurden, schlossen sich in den Jahren 1990 und 1991 die Siedlerbünde und Gemeinschaften der neuen Bundesländer dem deutschen Siedlerbund e.V. als Dachverband an. Nach den ersten Jahren unter einem Dach wurde ein zeitgemäßes Grundsatzprogramm debattiert
und 2001 beschlossen. Wesentlich ist das Bekenntnis zur sozialen Dimension des Wohneigentums:
€žWohneigentum ist als erleb- und gestaltbares Vermögen besonders geeignet, Eigeninitiative,Selbstverantwortung
und Selbstbewusstsein zu entwickeln; es schätzt vor den Wechselfällen des Wohnungsmarktes und trägt
wesentlich zur materiellen Absicherung der Bürger in einem freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat bei.

Das Reichsheimstättengesetz

Das Reichsheimstättengesetz von 1920 ermöglichte Familien mit geringem Einkommen zwar, ein Häuschen zu bauen,
verlangte aber gleichzeitig, dass sich die Hauseigentümer zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen.
Das Reichsheimstättengesetz wurde am 10. Mai 1920 erlassen, in den folgenden Jahren mehrfach geändert
und am 25. November 1937 in einer neuen Fassung verkündet

Ziel dieses Gesetzes war es, Arbeiter und €žkleine Angestellte mit Grund und Boden zu verbinden und ihr
Wohnbedürfnis mit einem Einfamilienhaus und Nutzgarten zu befriedigen.
Ursprünglich befanden sich unten in den Häusern ein kleines Wohnzimmer und die Küche, die einen Ausgang zum
Garten hatte, im Dachgeschoss waren das Elternschlafzimmer und ein oder zwei kleine Kinderzimmer.
Regelmäßig waren Ställe für Kleinvieh vorgesehen.

Nach dem Krieg hatten die aus dem Reichsheimstättengesetz gewährten Hypothekendarlehen den Vorteil,
dass sie zwar auf DM umgestellt, aber nicht aufgewertet wurden. Die Annuitäten waren weiter in der Höhe und
auf der Grundlage des Kapitals fällig, das in Reichsmark gewährt worden war. Sie betrugen damit nur Mark.

Das Reichsheimstättengesetz wurde aufgehoben

Am 1. Oktober 1993 wurde das Reichsheimstättengesetz von 1920 aufgehoben. Für die Siedler bedeutete dies:
Ihr bis dahin nur bedingt verfügbares Eigentum wurde frei von allen Beschränkungen. Mehr noch, der Wert ihrer
Immobilie stieg von einem Tag auf den anderen um Zehntausende Mark.
Wollte ein Heimstätter sein Haus verkaufen, musste er dies bis Aufhebung des Gesetzes nicht nur der Baubehörde
melden, er musste sich auch mit einem niedrigeren Preis zufrieden geben.
In der Regel hieß das für die zumeist 800 bis 1200 Quadratmeter großen Grundstücke,
dass nur für 500 Quadratmeter der Marktwert bezahlt wurde, für den Rest aber nur ein Drittel davon genommen
werden durfte. Zudem durfte nur an Käufer veäußert werden, die vom Einkommen her die Voraussetzungen
zum Bezug einer Sozialwohnung plus 20 Prozent- erfüllten.

Aufgehoben wurde auch die Regelung, dass Heimstätter ihre Grundstücke nur beleihen konnten,
wenn sie das Geld zum Aus- oder Anbau des Gebäudes verwenden wollten.
Die Regelung, dass Banken ihre Forderungen nicht an einem Heimstättengrundstück befriedigen durften
fiel ebenfalls weg. Allerdings gab es noch eine Übergangsfrist bis Ende 1998



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